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   OLG München, 10.12.2014 - 12 UF 1326/14   

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https://dejure.org/2014,39896
OLG München, 10.12.2014 - 12 UF 1326/14 (https://dejure.org/2014,39896)
OLG München, Entscheidung vom 10.12.2014 - 12 UF 1326/14 (https://dejure.org/2014,39896)
OLG München, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 12 UF 1326/14 (https://dejure.org/2014,39896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen ausländischen Unterhaltstitel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUG § 1 Abs 1 S 1 Nr 2b; AUG § 2; FamFG § 117
    Beschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Urteils: Erforderlichkeit der Beschwerdebegründung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 117 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen ausländischen Unterhaltstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 775
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 122/16

    Familienstreitsache: Vereinfachtes Klauselerteilungsverfahren für eine

    Das vereinfachte Klauselerteilungsverfahren nach den Vorschriften des Auslandsunterhaltsgesetzes, welches der Ausführung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Unterhaltsentscheidungen auf unionsrechtlicher oder staatsvertraglicher Grundlage dient, ist kraft verfahrensrechtlichen Zusammenhangs Unterhaltssache und damit Familienstreitsache im Sinne von § 112 Nr. 1 FamFG (insoweit zutreffend OLG München FamRZ 2015, 775; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 38. Aufl. § 111 FamFG Rn. 12; BeckOK FamFG/Nickel [Stand: April 2017] § 117 Rn. 1; Hk-ZPO/Kemper 7. Aufl. § 231 FamFG Rn. 6; Hausmann Internationales und Europäisches Ehescheidungsrecht Rn. 547; noch offengelassen für das innerstaatliche Vollstreckbarerklärungsverfahren nach § 110 Abs. 2 FamFG in Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 12).

    b) Soweit das Beschwerdegericht allerdings im Anschluss an seine eigene Rechtsprechung (OLG München FamRZ 2015, 775; ebenso OLG Frankfurt FamRZ 2016, 1603, 1604 und FamRZ 2016, 397, 399) die Ansicht vertritt, dass über die allgemeine Verweisung in § 2 AUG die für das Beschwerdeverfahren in Ehesachen und Familienstreitsachen geltende Vorschrift des § 117 Abs. 1 FamFG ergänzend heranzuziehen ist, vermag der Senat dieser Auffassung nicht beizutreten.

  • OLG Frankfurt, 30.12.2015 - 4 UF 268/15

    Vollstreckbarkeitserklärung ausländischen Titels

    Damit ist auch die nach den §§ 2 AUG, 117 I FamFG zu wahrende Beschwerdebegründungsfrist, vergl. OLG München FamRZ 2015, 775; Senatsbeschluss vom 05.08.2015, 4 UF 168/15, www.hefam.de, eingehalten.
  • OLG München, 01.02.2016 - 12 UF 633/14

    Vollstreckung eines Unterhaltsanspruchs nach dem Haagener Übereinkommen - hier:

    Da es sich bei dem Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels um eine Unterhaltssache kraft Verfahrenszusammenhangs handelt {vgl. Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 36. Aufl., § 111 FamFG Rn. 12), finden auf dieses Verfahren gem. § 2 AUG die für Unterhaltssachen geltenden Vorschriften des FamFG Anwendung, insbesondere auch § 117 FamFG, sodass es einer fristgerechten Beschwerdebegründung bedarf (OLG München FamRZ 2015, 775; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, vor § 1 AUG Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2015 - 4 UF 168/15

    Anerkennung eines in Österreich zustande gekommenen Titels wegen

    Insoweit genügt die eine Begründung enthaltende Beschwerdeschrift, die seit 29.06.2015 dem Senat vorliegt, neben § 43 AUG auch den formellen Anforderungen der insoweit ergänzend heranzuziehenden §§ 2 AUG, 117 I FamFG (vergl. OLG München FamRZ 2015, 775).
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